Fahrzeugschein-Änderung

Beschreibung

Soweit Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen sind, sich Ihr Name geändert hat oder ein Wechsel in der Person des Halters stattgefunden hat, sind Sie dazu verpflichtet, diese Angaben in Ihren Zulassungsbescheinigungen unverzüglich ändern zu lassen. Eine Adressänderung in Ihrem Fahrzeugschein können Sie, wenn Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen sind, im Bürgerbüro der Gemeinde Bönen erledigen.

Gebühren

  • Die Gebühr beträgt 10,80 Euro.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 13 Fahrzeugzulassungsverordnung 

Ansprechpartner/in