Rechtsverbindliche elektronische Kommunikation

Für Vorgänge, die zur Bearbeitung in Papierform eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen beziehungsweise Rechtsfristen in Gang setzen (beispielsweise Schreiben wie Widersprüche und besondere Anträge), müssen die Mitteilungen und Anlagedokumente bei elektronsicher Übermittlung nach dem Gesetz entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach Artikel 3 Nummer 12 der Verordnung Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über 'elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG' versehen sein oder per De-Mail mit Absenderbestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes übersandt werden. Diese beiden Formen ersetzen die gesetzlich angeordnete Schriftform (= Unterschrift in der Papierform). 

 

Elektronische Übermittlung von E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur

Rechtsverbindliche E-Mails können über die E-Mail-Adresse vps@boenen.de an die Gemeinde gesandt werden. Rechtsverbindlichkeit ergibt sich dann, wenn durch Gesetz die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift vorgeschrieben ist. Die geforderte Unterschrift kann in einer E-Mail durch die sogenannte elektronische Signatur ersetzt werden. Die bei der Gemeinde Bönen eingehende elektronische Form entwickelt dabei die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform. 

Des Weiteren können die Nachrichten an die Gemeindeverwaltung zur Sicherung der Vertraulichkeit künftig verschlüsselt versandt werden. Dadurch ist ausgeschlossen, dass E-Mails mit schutzwürdigen Inhalten von Unbefugten mitgelesen oder unbemerkt manipuliert werden. Um die technischen Neuerungen umsetzen zu können, hat die Gemeinde Bönen eine Virtuelle Poststelle (VPS) eingerichtet. Für die Verschlüsselung benötigen Sie unseren sogenannten Öffentlichen Schlüssel

 

Elektronische Übermittlung durch De-Mail mit Absenderbestätigung

De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von elektronischen Nachrichten und Dateianhängen. Für eine absenderbestätigte De-Mail müssen Sie sich an Ihrem De-Mail-Konto mit hohem Authentisierungsniveau anmelden. Um die Anmeldung mit hohem Authentisierungsniveau der Empfängerin oder des Empfängers der Nachricht kenntlich zu machen, bestätigt Ihr De-Mail-Diensteanbieter dies. Hierzu versieht er im Auftrag der Senderin oder des Senders die Nachricht mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie Ihrer De-Mail Dateien anhängen, bezieht sich die qualifizierte elektronische Signatur auch auf diese. Bitte beachten Sie, dass Sie für die absenderbestätigte De-Mail keine pseudonyme De-Mail-Adresse verwenden können. 

Die zentrale De-Mail-Eingangsadresse lautet: post@boenen.de-mail.de.

 

Elektronische Übermittlung von Rechnungen (elektronische Rechnungen)

Für den Versand von elektronischen Rechnungen an die Gemeinde Bönen ist ausschließlich die E-Mail-Adresse E-Rechnung@boenen.de zu verwenden.

 

Sonstige E-Mails

Für nicht rechtsverbindliche Mitteilungen steht wie gewohnt das zentrale E-Mail Postfach post@boenen.de weiterhin zur Verfügung.