Richtlinie für Elektro-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum
Durch die Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dürfen die Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) gemäß § 7c EnWG ab dem 01.01.2025 keine öffentliche Ladeinfrastruktur mehr entwickeln, betreiben oder verwalten. Gleichzeitig ist angesichts der auch lokal stark steigenden Zahl an Neuzulassungen von Elektrofahrzeugen davon auszugehen, dass der Bedarf an öffentlich zugänglichen Ladesäulen in den kommenden Jahren deutlich wachsen wird. Eine flächendeckende Ladeinfrastruktur – insbesondere im öffentlichen Raum – bleibt daher ein zentraler Baustein für die erfolgreiche Weiterentwicklung der Elektromobilität.
Der Rat der Gemeinde Bönen hat am 23. April 2026 eine Richtlinie verabschiedet, die die Vergabe straßenrechtlicher Sondernutzungserlaubnisse für die Errichtung und den Betrieb von E‑Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum regelt. Ziel dieser Richtlinie ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur sicher, einheitlich und städtebaulich geordnet zu gestalten. Dazu dient die Richtline die Interessen weiterer Verkehrsteilnehmer zu wahren und den Ausbau ökologisch vertretbar zu gestalten.
Die Richtlinie enthält:
- Klare Standortvorgaben ( Einsehbarkeit, Mindestgehwegbreite, Abstand zu Einmündungen, etc.),
- Technische Anforderungen (ua. Betriebskonzept, Fernzugriff, Roamingfähigkeit),
- Gestaltungsvorgaben (zum Beispiel. Beschilderung, Markierung, Barrierefreiheit) sowie
- Regelt das Antragsverfahren
Anträge sind „An den Fachbereich 3 der Gemeinde Bönen“ zu adressieren und unter post@boenen.de einzureichen. Dem jeweiligen Antrag sind die in der Richtlinie geforderten Dokumente und Nachweise anzufügen.
Alle für den Antrag relevanten Dokumente finden Sie hier:
Checkliste für die Errichtung von E-Ladesäulen im öffentlichen Raum der Gemeinde Bönen
Als regionaler Energieversorger stellen die Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) auf ihrer Internetseite umfassende Informationen zur Elektromobilität im Versorgungsgebiet bereit – einschließlich Hinweisen zur Anmeldung privater Wallboxen.
Zusätzlich bietet die Bundesnetzagentur eine deutschlandweite Übersicht über vorhandene Ladesäulen. Weitere Details zur Registrierung sowie zur geografischen Lage von E‑Ladepunkten finden Sie ebenfalls auf den Informationsseiten der Bundesnetzagentur.