Anmeldung des Wohnsitzes (bei Zuzug von außerhalb)

Ummeldung des Wohnsitzes (bei Umzug innerhalb der Gemeinde)Wohnsitzwechsel

Beschreibung

Umzüge im Inland

Bürgerinnen und Bürger müssen sich künftig innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnsitz anmelden. Die Abmeldepflicht bei Umzügen im Inland entfällt.

Umzüge ins Ausland

Bei Umzügen ins Ausland oder Abmeldungen eines Nebenwohnsitzes gilt diese Regelung jedoch nicht.
Hier muss eine Abmeldung nach wie vor vorgenommen werden.

Wenn es Ihnen nicht möglich ist persönlich vorzusprechen, können Sie die gebührenfreie Anmeldung auch von einer von Ihnen bevollmächtigten Person vornehmen lassen. Bitte geben Sie das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular, Ihren Personalausweis/Reisepass und die Wohnungsgeberbescheinigung mit. Sofern die Anmeldung schriftlich vorgenommen wird, benötigen wir eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular sowie die Wohnungsgeberbescheinigung. Für die Adressänderung müssen die Ausweispapiere jedoch noch einmal persönlich vorgelegt werden.

Widerspruchsrecht

Gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde können Sie Widerspruch über das unten hinterlegte Formular erheben.

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Gebühren

  • Die Änderung der Adresse im Kraftfahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I
    erfolgt bei Umzügen innerhalb des Kreises Unna gegen eine Gebühr von 10,80 Euro.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Bundesmeldegesetz

Benötigte Unterlagen

  • Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde im Original (keine Fotokopie)
    oder einer Abschrift des zuständigen Standesamts
  • Personalausweis und wenn vorhanden Pass oder Kinderreisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung

Formulare

Ansprechpartner/in