Abmeldung eines Wohnsitzes

Beschreibung

Bürgerinnen und Bürger müssen sich künftig innerhalb von zwei Wochen (gesetzliche Frist) am neuen Wohnsitz anmelden. Die neue Behörde benachrichtigt dann auf internem Wege die Behörde des bisherigen Wohnortes.

Die Abmeldepflicht bei Umzügen im Inland entfällt.

Wegzug ins Ausland

Bei Wegzügen ins Ausland oder Abmeldung eines Nebenwohnsitzes gilt o.g. Regelung jedoch nicht. Hier muss eine Abmeldung nach wie vor vorgenommen werden.

Auf dem Postweg

Der ausgefüllte Abmeldeschein kann der Gemeinde Bönen auch zugesendet werden. Hier ist eine Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses und die unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung beizufügen. Eine bestätigte Durchschrift übersendet die Gemeinde Bönen an die von Ihnen angegebene Anschrift.

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Formulare

Ansprechpartner/in