Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Für Jugendliche, die bei Aufnahme eines Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnisses das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Der Untersuchungsberechtigungsschein kann persönlich oder durch einen Erziehungsberechtigten beantragt werden. Gebühren entstehen für die Ausstellung nicht. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird direkt ausgestellt.
Ab dem 01.10.2023 erfolgt die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins über den Onlineantrag.
Mit dem untenstehenden Link können Sie ab sofort den Untersuchungsberechtigungsschein selber beantragen.
https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen
Ansprechpartner/in
- Frau Beate Gumienny
E-Mail: beate.gumienny@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 284 - Frau Daniela Pantel
E-Mail: daniela.pantel@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 283 - Frau Regina Noll
E-Mail: regina.noll@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 282 - Frau Leonie Müller
E-Mail: leonie.mueller@boenen.de
Telefon: 02383 933 280 - Frau Andrea Wiese
E-Mail: andrea.wiese@boenen.de
Telefon: 02383 / 933 283 - Frau Hatice Üstündag
E-Mail: hatice.uestuendag@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 284 - Frau Carmen Bahrenberg
E-Mail: carmen.bahrenberg@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 283