Verlust von Ausweisen

Beschreibung

Bei Verlust des Personalausweises oder des Passes muss dies umgehend dem Bürgerbüro mitgeteilt werden. Bei persönlicher Vorsprache wird die Verlustanzeige sofort von den Sachbearbeiterinnen ausgefüllt und zur Unterschrift vorgelegt. Sollte eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro nicht möglich sein, besteht auch die Möglichkeit, dass die Verlustanzeige zu Hause ausgefüllt, unterschrieben und auf dem Postwege an das Bürgerbüro gesendet wird.

Hinweis bei Verlust des neuen Personalausweises:

Als Ausweisinhaber sind Sie verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises der zuständigen Personalausweisbehörde zu melden. Sollte die Online-Ausweisfunktion aktiviert sein, sollte diese unverzüglich gesperrt werden, um einen Missbrauch auszuschließen.

Sperrhotline: 116 116

(kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz, aus dem Ausland mit der der deutschen Ländervorwahl - also +49 116 116 - gebührenpflichtig erreichbar) Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden. Sollte das Sperrkennwort abhandenkommen sein, kann dieses bei der Personalausweisbehörde erfragt werden. Wurde der Ausweis in Bönen beantragt, muss das Bürgerbüro persönlich aufgesucht werden. Sie können das Sperren auch direkt in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde in Ihrem Bürgerbüro veranlassen: Dies kann persönlich oder auch telefonisch geschehen.Die Polizei wird ebenfalls über den Verlust informiert.

Formulare

Ansprechpartner/in