Parkausweise für Schwerbehinderte

Beschreibung

EU-einheitlicher Parkausweis („blauer Parkausweis“)

Auf Parkplätzen, die mit dem Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol" versehen sind, dürfen folgende Personengruppen mit einem entsprechenden Schwerbehindertenparkausweis parken
  • Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
  • Blinde Menschen (Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis)
  • Schwerbehinderte Menschen mit Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen.
Nach Prüfung durch den Kreis Unna wird über Ihren Antrag entschieden. Die Gültigkeit der Parkausweise richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises. Sie ist jedoch auf maximal 5 Jahre begrenzt. Weitere Informationen des Kreises Unna zum diesem Thema „Parkerleichterungen für Schwerbehinderte“.

Benötigte Unterlagen

  • Aktuelles Passbild
  • Schwerbehindertenausweis

Ansprechpartner/in