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Jahresabschluss / Gesamtabschluss
Jahresabschluss
Gemäß § 95 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Der Jahresabschluss besteht aus:
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Teilrechnungen
- Bilanz
Nach § 95 Abs. 2 GO NRW ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern. Darüber hinaus hat die Gemeinde einen Lagebericht auszustellen. Gemäß § 96 GO NRW beschließt der Rat über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Jahresabschlüsse der vergangenen zwei Jahre werden veröffentlicht. Dazu gehören auch finanzwirtschaftliche Kennzahlen aus dem offiziellen Kennzahlenkatalog des Landes Nordrhein-Westfalen.
Folgende Jahresabschlüsse stehen Ihnen online zur Verfügung:
Jahresabschluss der Gemeinde Bönen 2024
Jahresabschluss der Gemeinde Bönen 2023
Gesamtabschluss und Beteiligungsbericht
Im § 116a Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist die größenabhängige Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses geregelt. Demzufolge kann eine Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30. September des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres entscheiden, ob sie auf die Aufstellung des Gesamtabschlusses verzichtet. Sofern eine Gemeinde auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses verzichtet, ist ein Beteiligungsbericht aufzustellen. Im Umkehrschluss bedeutete dies, wer einen Gesamtabschluss aufstellt, muss keinen Beteiligungsbericht mehr aufstellen.
Die Inhalte des Beteiligungsberichtes sind gesetzlich festgelegt. ER dient als Ersatzberichterstattung für den Gesamtabschluss. Demnach muss der Bericht zu sämtlichen verselbstständigten Aufgabenbereichen Informationen über die Beteiligungsverhältnisse und Jahresergebnisse, zum Stand der Verbindlichkeiten, zur Entwicklung des Eigenkapitals sowie eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen untereinander und mit der Gemeinde enthalten. Über den Beteiligungsbericht ist ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen.
Folgende Dokumente stehen Ihnen online zur Verfügung: