Grundsteuern

Beschreibung

Grundsteuerarten

Die Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und die Grundsteuer B für alle übrigen bebauten oder unbebauten Grundstücke erhoben.

Bewertung des Grundbesitzes durch das Finanzamt

Das zuständige Finanzamt bewertet zunächst das Grundstück, setzt dafür einen Einheitswert fest und versendet den Bescheid über die Feststellung des Einheitswerts. Anschließend errechnet das Finanzamt daraus den Grundsteuermessbetrag, setzt diesen fest und versendet den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags.

Grundsteuerfestsetzung durch die Gemeinde

Die Höhe der jährlichen Grundsteuer ergibt sich dann aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem für das gesamte Gemeindegebiet einheitlichen Hebesatz. Der aktuell geltende Hebesatz ergibt sich aus der Hebesatz-Satzung.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Grundsteuergesetz

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