Kanalanschlussbeitrag

Beschreibung

Kanalanschlussbeiträge werden für die Möglichkeit des Anschlusses eines Grundstückes an die städtische Abwasseranlage erhoben.

Wenn ein Grundstück erstmalig an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden kann, wird nach der jeweils gültigen Beitragssatzung ein Anschlussbeitrag erhoben.

Die Höhe des zu zahlenden Kanalanschlussbeitrages richtet sich nach der Größe des anzuschließenden Grundstückes unter Berücksichtigung der Art und des Maßes der zulässigen oder tatsächlichen baulichen Ausnutzung.

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