Baumschutz

Fällgenehmigung

Beschreibung

Im bebauten Innenbereich wird der Baumbestand zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, Gestaltung des Ortsbildes, Verbesserung des Stadtklimas und zur Erhaltung eines Artenreichen Baumbestandes geschützt. Alle Laub- und Nadelgehölze mit einem Stammumfang von 0,60 m fallen zunächst unter den Schutz. Die Entfernung von Bäumen muss beantragt werden.

Online Antrag Baumschutzsatzung

Wenn Sie nicht wissen, wie Sie herausfinden können, welches Flurstück Sie besitzen, lesen Sie sich bitte dies Anleitung durch.

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