Kleinkläranlagen

Entsorgung von Klärschlamm

Beschreibung

Für Grundstücke im Außenbereich, welche nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand an das kommunale Abwassersystem angeschlossen werden können und ergo mit einer Kleinkläranlage zur Abwasserreinigung ausgerüstet sind, ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Unna in Bezug auf die wasserrechtlichen Verfahren zuständig.

Die turnusmäßige Klärschlammentsorgung wird durch die Gemeinde Bönen veranlasst und dokumentiert. Dahingehende Details sind der gemeindlichen Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen zu entnehmen.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

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