Luftreinhalteplanung

Beschreibung

Die Luftqualität wird in vielen europäischen Großstädten durch Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM – Particulate Matter) belastet.

Auslöser für die Aufstellung dieses Luftreinhalteplans (LRP) ist der Messwert der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) durchgeführten NO2- Messungen im Jahre 2009 an der Bönener Straße in Bönen-Nordbögge. Die Messungen ergaben, dass im Bezugsjahr 2009 mit 44 g/m3 der zulässige NO2- Grenzwert4 (40 g/m3) zuzüglich der erlaubten Toleranzmarge 5 (2 g/m3) an der Bönener Straße überschritten wurde. Für die Jahre 2010 und 2011 wurden jeweils 40 g/m3 gemessen. Die Belastungen sind an dieser Stelle in besonderem Maße dem Straßenverkehr auf der Bundesautobahn 2 (BAB 2) zuzuordnen.

Zuständig ist die Bezirksregierung Arnsberg.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

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