Lärmaktionsplanung

Beschreibung

Aufgrund der EG-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002 und der nachfolgenden nationalen Gesetzgebung ist die Gemeinde Bönen verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung durchzuführen und unter Einbindung der Bürgerschaft und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu diskutieren. Der Rat der Gemeinde hat am 07.02.2019 einen Beschluss über den Lärmaktionsplanes (Stufe 3) herbeigeführt.

Der aktuelle Lärmaktionsplan kann während der Öffnungszeiten im Rathaus eingesehen werden.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Formulare

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