Spendenbescheinigung

Zuwendungsbestätigung

Beschreibung

Erhält die Gemeinde Bönen Geldspenden, die für besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke zugewendet werden, kann sie Spendenbestätigungen an den Spender ausstellen.Die besonders förderwürdigen Zwecke sind in § 52 Abs. 2 Abgabenordnung aufgeführt. Unter anderem werden die Bereiche Kultur, Sport, Soziales, Schule und Feuerschutz anerkannt. Die Aufzählung ist nicht abschließend.Zuwendungsbestätigungen für Sachspenden sind ebenfalls möglich, wenn eine Rechnung bzw. ein Gutachten zur Wertermittlung vorgelegt wird.

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis über Art und Höhe bei Sachzuwendungen an die Gemeinde Bönen

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