Lebenspartnerschaft

Beschreibung

Zwei Personen des gleichen Geschlechts konnten bisher beim Standesamt eine Lebenspartnerschaft begründen.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 1. Oktober 2017 ist dies nicht mehr möglich.Zwei Personen des gleichen Geschlechts können jetzt die Ehe schließen. Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden.

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