Fundsachen

Beschreibung

Sie vermissen einen bestimmten Gegenstand? Sie waren in Bönen unterwegs und haben etwas verloren? Das Fundbüro hilft Ihnen gerne weiter.

Verlorene Gegenstände werden oftmals im Fundbüro abgegeben oder werden dort angezeigt. Es kann einige Zeit dauern, bis eine Fundsache bei der Gemeindeverwaltung ankommt. Können Sie als Eigentümerin bzw. Eigentümer ermittelt werden (z.B. bei Ausweispapieren), erhalten Sie Ihren Gegenstand schnellstmöglich zurück. Für einige Fundsachen ist eine persönliche Vorsprache im Fundbüro empfehlenswert, besonders, wenn es sich um Dinge handelt, die häufig gefunden werden (z.B. Schlüssel). Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit der Aufnahme des Fundes und beträgt sechs Monate. Meldet sich bis dahin niemand, wird die Fundsache an den Findenden herausgegeben, wenn dieser sein Interesse an dem gefundenen Gegenstand geäußert hat. Fundsachen, die nach Ablauf von 6 Monaten an keinen Empfangsberechtigten her-ausgegeben worden sind, werden nach vorheriger amtlicher Bekanntmachung versteigert oder anderweitig verwertet.

Sie haben etwas gefunden?

Sollten Sie eine verlorene Sache finden und sie an sich nehmen, müssen Sie dies dem Fundbüro melden. Dazu sind Sie rechtlich verpflichtet. Wertlose oder nahezu wertlose Sachen (z.B. schrottreife Fahrräder oder Mopeds, unbrauchbare Fahrzeugreifen, zerrissene, verschmutzte und abgetragene Kleidungs- und Wäschestücke u.a.) sind keine Fundsachen.

Formulare

Ansprechpartner/in