Marktstandsgebühr

Standgeld

Beschreibung

Für die Benutzung öffentlicher Straßen und Plätze zum Anbieten von Leistungen und Waren erhebt die Gemeinde Bönen die Marktstandsgebühr (Standgeld). 

Beginn und Ende der Gebührenpflicht

Die Gebührenpflicht beginnt mit der Belegung eines Standplatzes. Sie endet mit der Abmeldung des Standplatzes.

Wer ist gebührenpflichtig?

Gebührenschuldner ist die Person, die einen Platz belegt oder benutzt oder für ihn/sie oder auf eines anderen Rechnung benutzen lässt. Die Pflichtigen haften als Gesamtschuldner.

Berechnungsgrundlage

Das Standgeld wird für jeden angefangenen Tag und Quadratmeter Bodenfläche berechnet. Bei Karussels und anderen runden Ständen gilt der Durchmesser als Längen- und Breitenmaß.Nähere Informationen können Sie der Satzung über die Erhebung von Standgeld in der Gemeinde Bönen entnehmen (siehe unten).

Gebühren

  • Die aktuellen Gebührensätze finden Sie in der <link file:227 _blank download über die erhebung von>Satzung über die Erhebung von Standgeld in der Gemeinde Bönen

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

  • <link file:242 _blank download wochenmarktsatzung>Wochenmarktsatzung der Gemeinde Bönen

Ansprechpartner/in