Schmutzwassergebühr

Abwassergebühr

Beschreibung

Für die Einleitung des Schmutzwassers in das öffentliche Kanalnetz (Schmutzwasserkanal) erhebt die Gemeinde Bönen die Abwasserbeseitigungsgebühr Schmutzwasser.

Beginn und Ende der Gebührenpflicht

Die Gebührenpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, der auf die betriebsfertige Herstellung des Anschlusses an den öffentlichen Kanal folgt.

Wer ist gebührenpflichtig?

Gebührenpflichtig sind die Eigentümer/innen der am öffentlichen Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke. Eine Abrechnung mit Mietern und Pächtern ist satzungsmäßig nicht möglich.

Eigentümer ist die Person, die als Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen ist. Erfolgt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der/die Rechtsnachfolger/in gebührenpflichtig. Als Tag des Wechsels gilt der Tag des wirtschaftlichen Übergangs.

Berechnungsgrundlage

Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach dem Frischwasserverbrauch. Die Frischwassermenge wird anhand der jährlichen Ablesung des Hauptwasserzählers durch die GSW ermittelt. Die Gebühr wird nach der Frischwassermenge berechnet, die zuletzt für einen zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten ermittelt wurde (siehe Jahresabrechnung der GSW).

Gebührenermäßigung

Die Abwassersatzung sieht unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen eine Gebührenermäßigung vor. Nähere Informationen hierzu können Sie der Entwässerungsgebührensatzung der Gemeinde Bönen entnehmen (siehe unten). 

SEPA-Lastschriftmandat

Gerne können Sie der Gemeindeverwaltung per SEPA-Lastschriftmandat erlauben, die Schmutzwassergebühr zusammen mit den anderen Grundbesitzabgaben bequem von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Damit vergessen Sie keine anstehenden Zahlungen und ersparen sich eine Menge Zeitaufwand. Selbstverständlich lässt sich das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.

Gebühren

  • Die aktuellen Gebührensätze finden Sie in der Entwässerungsgebührensatzung der Gemeinde Bönen

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Ansprechpartner/in