Reisepass (ePass), elektronisch

Beschreibung

Seit dem 1. November 2005 ist der elektronische Reisepass (ePass) mit Chip der neue reguläre Reisepass. Darüber hinaus werden seit dem 1. November 2007 Fingerabdrücke im Reisepass gespeichert! Ausgenommen davon sind lediglich Kinder, die bei der Antragstellung noch nicht 6 Jahre alt sind.

Für Ihren Antrag wird benötigt

  • ein biometrisches Lichtbild aus neuester Zeit, Größe 45 Millimeter x 35 Millimeter, Hochformat ohne Rand
  • Ihren Kinderreisepass bzw. Kinderausweis oder
  • Ihren Personalausweis oder
  • Ihren Reisepass, auch wenn er ungültig ist
  • Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde
  • (für einen Zweitpass, Schreiben vom Arbeitgeber)

Bitte beachten Sie die Informationen des Bundesinnenministeriums zum Thema Lichtbild. Der Antrag für die Ausstellung eines Reisepasses muss eigenhändig unterschrieben werden. Sie können sich also nicht vertreten lassen. Die Bearbeitungsdauer für Ihren Pass in der Bundesdruckerei in Berlin beträgt etwa 3 Wochen. Für Eilfälle ist die Ausstellung eines Expresspasses möglich. Die Gültigkeit eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder ein Visum benötigen, oder ob ein Personalausweis ausreicht, können auf den Seiten des Auswärtiges-Amtes nachlesen.

Besonderheiten bei Minderjährigen

  • Zur eindeutigen Identifizierung müssen alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren bei der Antragstellung anwesend sein
  • Bringen Sie zur Antragstellung eine Geburts- bzw. Abstammungsurkunde mit
  • Wenn das Kind 10 Jahre oder älter ist, ist der Passantrag vom Kind zu unterschreiben
  • Den Antrag für den Reisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater, Betreuerin oder Betreuer) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine schriftliche Zustimmungserklärung der weiteren Personensorgeberechtigten und deren Personalausweis oder Pass vorzulegen
  • Besteht eine Betreuung müssen Sie die Bestallungsurkunde mitbringen

Ausführliche Informationen zum Reisepass gibt es auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums.

Der Expresspass, ein ePass für besonders eilige Fälle

Durch den Einsatz eines neuen Verfahrens wurde die Bearbeitungszeit für Ausweisdokumente deutlich reduziert. Die Bundesdruckerei in Berlin produziert die Pässe im Normalfall in circa 4 Wochen. Im Einzelfall kann es auch einmal länger dauern. Das Bürgerbüro hat hierauf keinen Einfluss. Wenn es einmal ganz schnell gehen muss kann ein Expresspass beantragt werden. Bei Beantragung vor 12.00 Uhr, ist der Pass nach 3 Werktagen von der Bundesdruckerei zurück.

Nur wenn die Herstellung im Express-Verfahren ebenfalls nicht ausreichend ist, besteht in besonderen Eilfällen die Möglichkeit, einen vorläufigen Reisepass zu beantragen.

Vorläufiger Reisepass 

Der vorläufige Reisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt.
Vor einer Auslandsreise sollten Sie sich daher auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter Länder- und Reiseinformationen, bei der jeweiligen Auslandsbotschaft oder auch bei Ihrem Reiseveranstalter über die Einreisebestimmungen informieren. Die oben aufgeführten Antragskriterien sind hier ebenfalls zu erfüllen.Außerdem besteht die Möglichkeit, einen Zweitpass zu beantragen. Können Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, zum Beispiel durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers, wird Ihnen ein Zweitpass genehmigt.

Gebühren

  • 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
  • 70,00 Euro für Personen über 24 Jahren
  • 26,00 Euro für einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass
  • zuzüglich 32,00 Euro für einen Expresspass
  • zuzüglich 22,00 Euro für einen 48-Seiten-Pass

 


Die jeweilige Gebühr ist bei Antragstellung zu bezahlen.

Benötigte Unterlagen

  • Vollmachtserklärung zur Abholung eines Personaldokumentes 

Ansprechpartner/in