Obdachlosigkeit

Beschreibung

Vorübergehende notdürftige Unterbringung bei Verlust der Wohnung

Entstehung einer Gefahr

Obdachlosigkeit stellt für die betroffenen Personen eine Gefahr dar. Bei dieser liegt eine akute Gefährdung der Grundrechte und grundrechtlich geschützten Lebensgüter des/der Obdachlosen vor, insbesondere der Gesundheit und des Lebens, aber auch seines/ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechtes. Die Gemeinde Bönen unterhält zur vorübergehenden Unterbringung obdachloser Einzelpersonen und Familien die Obdachlosenunterkünfte „Am Nordkamp". Da es sich bei der Unterbringung in den Obdachlosenunterkünften um eine vorübergehende Unterbringung handelt, sollte der/die Betroffene sich weiterhin um neuen Wohnraum bemühen.

Alternativen

Hierzu gibt es zusätzlich die Möglichkeit, sich im Fachbereich II, Team Soziales - Wohngeldstelle, Am Bahnhof 7, 59199 Bönen, Fon 02383 / 93 32 78 oder 93 32 76 für Wohnungsangebote vormerken zu lassen. Dadurch können Wohnungen, die öffentlich gefördert sind und mit einem Wohnberechtigungsschein beziehbar wären, schriftlich mitgeteilt werden.

Hinweis: Seitens des Jobcenters für den Kreis Unna, Geschäftsstelle Bönen bzw. des Sozialhilfeträgers können eventuell entstandene Mietschulden übernommen werden, wenn der durch Räumungsklage bedrohte Wohnraum sozialrechtlich angemessen und erhaltenswert ist. Dies kann durch den/die Ansprechpartner/in des Jobcenters bzw. beim Fachbereich II, Team Soziales überprüft werden.

Einweisung in Notunterkunft

In Bezug auf die Einweisung eines Zimmers in einer Notunterkunft bedarf es einer, nach Möglichkeit frühzeitigen, persönlichen Vorsprache im Rathaus der Gemeinde Bönen, Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Zimmer 305 oder 306. Hier erfolgt auch die Schlüsselübergabe zu einem Zimmer in der Notunterkunft. Es ist zu beachten, dass nur eine vorübergehende Unterbringung möglich ist.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

  • Satzung über die Unterhaltung von Obdachlosenunterkünften und die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Gemeinde Bönen  

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Mietvertrag/Mietkontoauszug
  • Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, aber auch Jobcenter- oder Rentenbescheide)
  • Nebenkostenabrechnungen
  • Energiekostenabrechnungen
  • Schuldverpflichtungen

Ansprechpartner/in