Gewerbezentralregisterauszug

Beschreibung

Als Nachweis für Ihre gewerbliche Zuverlässigkeit kann bei der Gemeinde Bönen ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden. Der Antrag wird bei der Gemeinde Bönen erstellt, an das Bundesamt für Justiz Bonn weitergeleitet und von dort aus bearbeitet bzw. erstellt und entsprechend der Beleg-Art entweder an die Sie oder an die benannte Behörde übersandt. Es muss hierbei von einer Wartezeit von ca. zwei bis drei Wochen ausgegangen werden. Der Auszug kann ausschließlich persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde beantragt werden.  Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, muss ein schriftlicher, eigenhändig unterzeichneter Antrag unter Beifügung einer Kopie des Ausweises oder des Passes eingereicht werden.

Gebühren

  • 13,00 Euro

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO)
  • Nr. 1132 der Anlage zu § 4 Absatz 1 Justizverwaltungskostengesetz 

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis

Ansprechpartner/in