Einschulung

Anmeldung Grundschule

Beschreibung

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

Demnach werden Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2009 bis einschließlich 30.09.2010 geboren sind, ab August 2016 schulpflichtig.Die Gemeinde Bönen führt für das Schuljahr 2016/2017 nunmehr das schriftliche Anmeldeverfahren durch. Eltern, deren Kind schulpflichtig wird, haben auf dem Postweg die Anmeldebögen für die Einschulen erhalten.Eltern von jüngeren Kinder, die über eine vorzeitige Aufnahme ihres Kindes in die Schule nachdenken, haben bis zum 25.09.2015 ebenfalls die Möglichkeit, ihr Kind für die Goethe- oder die Hellwegschule anzumelden.Nach der schriftlichen Anmeldung erhalten die Eltern von der entsprechenden Grundschule einen Termin, um ihr Kind in der Schule vorzustellen. Die Schulleiterin überprüft, ob das Kind die erforderliche Schulfähigkeit zeigt. Dabei wird die schulärztliche Untersuchung berücksichtigt.Das Anmeldeverfahren muss bis zum 15.11.2015 abgeschlossen sein. Kinder, die bis dahin nicht an einer Grundschule angemeldet wurden, werden automatisch der nächstgelegenen Grundschule zugeordnet.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 35 Schulgesetz NRW

Benötigte Unterlagen

  • Sie benötigen den Antrag für die Aufnahme an einer Grundschule in Bönen zum Schuljahr 2016/2017

Formulare

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