Kampfmittel

Beschreibung

Bei jedem Bauantrag findet eine Überprüfung der Bauflächen auf Kampfmittel statt. In den Böden und Gewässern sind immer noch reichlich Kampfmittel vorhanden. 10-20 % der abgeworfenen Munition im 2. Weltkrieg sind nicht explodiert und können, insbesondere bei Eingriffen in den Boden, ein Risiko darstellen. 

Überprüfung auf Kampfmittel

  • Die Überprüfung geschieht bei Eingang des Bauantrages in der Bauverwaltung.
  • Ergibt sich hierbei ein Verdachtspunkt, so wird die Ordnungsbehörde eine weitere Untersuchung vor Ort veranlassen.
  • Ergibt sich kein Fund, so kann die Fläche bebaut werden.
  • Bei Munitionsfund werden die Kampfmittel beseitigt und das Grundstück anschließend zur Bebauung freigegeben.
  • Es ist auch möglich ein Grundstück außerhalb einer Bauantragsstellung auf Kampfmittel untersuchen zu lassen. Dies bedeutet im Rahmen der eigentlichen Antragstellung einen erheblichen Zeitvorteil.

Welche Kosten sind vom Bauherren zu tragen?

Die Kosten für Überprüfung, Untersuchung, Räumung und Beseitigung der Kampfmittel sind für den Antragsteller/in gebührenfrei.

Es können noch Kosten für vorbereitende und begleitende Maßnahmen hinzu kommen (z.B.: Einmessen von Geländepunkten, Vorbereitung der zu untersuchenden Grundstücksfläche, wie z.B. Freiräumen von Bewuchs, Pflasterungen und Aufbauten, etc.). Diese Kosten sind vom Bauherren/in zu tragen.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Rechtliche Grundlagen: Aufgrund der Regelungen des<link https: recht.nrw.de lmi owa external-link-new-window external link in new> § 16 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) sind Bauherrinnen und Bauherren verpflichtet nachzuweisen, dass das Grundstück frei von Kampfmitteln ist und somit von diesem keine Gefahr ausgeht.

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