Vorkaufsrecht

Beschreibung

Im Rahmen von Grundstücks- und Immobilienkaufgeschäften ist es oft erforderlich, bei der Gemeinde, in deren Geltungsbereich das Kaufobjekt liegt, eine Bescheinigung zu beantragen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses gegebenenfalls ausgeübt wird. Die erforderliche Bescheinigung wird vom Planungsamt ausgestellt.

Das Vorkaufsrecht ermöglicht dem Berechtigten, ein Grundstück vom Verpflichteten zu denselben Bedingungen zu kaufen, zu denen der Verpflichtete es an einen Dritten verkauft hat. Gesetzliche Vorkaufsrechte sind u.a. im Baugesetzbuch geregelt.

Man unterscheidet zwischen
a) Persönliches Vorkaufsrecht
Verpflichtet nur den Besteller und kann vertraglich frei gestaltet werden (z.B. Ausübung des Vorkaufsrechts zu einem festen Preis).

b) Dingliches Vorkaufsrecht
Es kann nur an Grundstücken bestellt werden und wirkt gegenüber Dritten. Von der gesetzlichen Regelung abweichende vertragliche Vereinbarungen sind nicht möglich, insbesondere keine Kaufpreisbindung. Das dingliche Vorkaufsrecht wird durch Einigung und Grundbucheintragung begründet 

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