Biomüllgefäß - Antrag zur Befreiung

Beschreibung

Die Gemeinde Bönen schreibt für Grundstücke die Benutzung bestimmter Abfallgefäße vor (Anschluss- und Benutzungszwang). Sind Sie auf Ihrem Grundstück in der Lage, den Bioabfall zu kompostieren, können Sie sich von diesem Benutzungszwang befreien lassen.

Welche Voraussetzungen müssen Sie dazu erfüllen?

Möchten Sie das Biomüllgefäß für Ihr Grundstück abmelden, brauchen Sie eine geeignete Einrichtung zur Eigenkompostierung, wie zum Beispiel einen Kompostbehälter. Dabei darf eine Beeinträchtigung der Allgemeinheit, insbesondere durch Ungeziefer (Ratten) oder Gerüche, nicht entstehen. Alle Stoffe, die Sie so der Kompostierung zuführen, müssen organischen (pflanzlichen oder tierischen) Ursprungs sein. Die Entsorgung organischer Stoffe darf nicht über die Restmülltonne erfolgen.

Online Antrag Befreiung Biomüllgefäß

Wie können Sie sich befreien lassen?

Die Befreiung von der Biotonne müssen Sie bei der Gemeindeverwaltung schriftlich beantragen. Wenden Sie sich bitte hierfür an den angegebenen Ansprechpartner oder nutzen Sie den Online-Antrag.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

  • Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Bönen

Benötigte Unterlagen

Ansprechpartner