Hausnummernvergabe / Hausnummernänderung

Beschreibung

Wer beabsichtigt ein Gebäude zu errichten bzw. ein vorhandenes aber nicht mehr genutztes Gebäude zu rekonstruieren, der erhält mit diesem Informationsblatt notwendige Hinweise für die richtige Antragstellung zur Vergabe einer Hausnummer.

Gemäß § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Bönen ist jeder Eigentümer verpflichtet sein bebautes Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen.

Stellen Sie bitte nach Bauantragstellung den Antrag auf Zuteilung einer Hausnummer. Nach sorgfältiger Prüfung wird Ihnen diese zugestellt. Mit gleicher Post werden von uns Medienträger und öffentliche Ämter über Ihre neue Anschrift informiert.

Sofern Ihr Grundstück bereits mit einer Hausnummer versehen ist, lassen Sie bitte prüfen, ob diese Hausnummer noch gültig ist. Es wird Ihnen bei Übereinstimmung der Benummerung eine Bestätigung zugesandt, von der ebenfalls die Medienträger und öffentlichen Ämter in Kenntnis gesetzt werden.

Die Bestätigung ist nicht gebührenpflichtig!

Benötigte Unterlagen

Ansprechpartner/in