Grabnutzungsgebühr

Beschreibung

Für die Vergabe von Grabstätten erhebt die Gemeinde die Grabnutzungsgebühr.

Beginn und Ende der Gebührenpflicht

Der Beginn der Gebührenpflicht ist die schriftliche Beauftragung der Friedhofsverwaltung auf Zuweisung einer Begräbnisstätte bei Neuerwerb oder die schriftliche Beauftragung einer Beisetzung in einem vorhandenen Grab. Die Gebührenpflicht endet mit der wirksamen Rückgabe des Nutzungsrechts an der Grabstätte.

Wer ist gebührenpflichtig?

Gebührenpflichtig ist die Person, in dessen Auftrag der Friedhof als öffentliche Einrichtung oder die Bestattungseinrichtung benutzt werden oder auf dessen Veranlassung die Gemeinde tätig wird.

Berechnungsgrundlage

Die Gebühr berechnet sich nach Art, Größe und Nutzungszeit der überlassenen Grabstätte. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung (siehe unten).

Gebühren

  • Die aktuellen Gebührensätze finden Sie in der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Bönen

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

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