Beurkundungen von Sterbefällen

Beschreibung

Zuständigkeit

Zuständig für die Beurkundung des Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.

Ablauf

Der Tod eines Menschen muss spätestens am dritten Werktag nach dem Sterbetag beim Standesamt angezeigt werden. In der Regel beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsunternehmen, welches dann auch alle Formalitäten beim Standesamt erledigt.

Gebühren

  • Eine Sterbeurkunde kostet 10,00 Euro.
  • Jede weitere Urkunde, die direkt bei der Beurkundung ausgestellt wird, kostet 5,00 Euro.
  • Die Urkunden für die Bestattung, Krankenkasse und für Rentenzwecke sind gebührenfrei. 

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Personenstandsgesetz

Benötigte Unterlagen

  • Das Standesamt oder auch das Bestattungsunternehmen informieren Sie genau, welche Dokumente für die Beurkundung des Sterbefalles vorgelegt werden müssen.

Ansprechpartner/in