Abfallgebühr

Beschreibung

Für die Entsorgung des Hausmülls erhebt die Gemeinde Bönen Abfallbeseitigungsgebühren.

Beginn und Ende der Gebührenpflicht

Die Gebührenpflicht beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Anschluss folgt. Sie endet mit dem Ende des Monats, in dem das Müllgefäß schriftlich abgemeldet wird.

Wer ist gebührenpflichtig?

Gebührenpflichtig sind die Eigentümer des angeschlossenen Grundstückes.

Eigentümer ist die Person, die als Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen ist. Erfolgt ein Wechsel im Eigentum, so ist mit Beginn des auf den Wechsel folgenden Monats der/die Rechtsnachfolger/in gebührenpflichtig. Als Tag des Wechsels gilt der Tag des wirtschaftlichen Übergangs.

Berechnungsgrundlage

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art, Anzahl und Größe der bereitgestellten Abfallbehälter und Zahl der Abfuhren.

Nähere Informationen können Sie der Gebührensatzung für die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Bönen entnehmen (siehe unten).

SEPA-Lastschriftmandat

Gerne können Sie der Gemeindeverwaltung per SEPA-Lastschriftmandat erlauben, die Abfallgebühr zusammen mit den anderen Grundbesitzabgaben bequem von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Damit vergessen Sie keine anstehenden Zahlungen und ersparen sich eine Menge Zeitaufwand. Selbstverständlich lässt sich das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.

Gebühren

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Ansprechpartner/in