Sondernutzungserlaubnis für Straßen, Wege und Plätze

Beschreibung

Für die Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege oder Plätze ist keine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, wenn sie gemäß ihrer Widmung und den verkehrsrechtlichen Vorschriften genutzt werden (Gemeingebrauch). Bei einem Gebrauch über dieses allgemein übliche Maß hinaus liegt jedoch eine Sondernutzung vor. Diese bedürfen einer separaten Genehmigung.

Beispiele für häufige Sondernutzungen:

  • Baustofflagerungen sowie Baukran-/Containeraufstellungen,
  • Aufstellen von Tischen und Stühlen oder von Informations-/Verkaufsständen
  • „Marktplatzfegen“ anlässlich eines 30. Geburtstages .

Neben der Sondernutzungserlaubnis kann auch eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung notwendig sein. Dies ist u.a. der Fall, wenn der Straßenraum genutzt werden soll. Eine entsprechende Genehmigung hierfür kann bei der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna beantragt werden.

Gebühren

  • Für Sondernutzungserlaubnisse werden Gebühren auf der Grundlage der Sondernutzungssatzung erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Dauer der beantragten Nutzung.
  • Die Mindestgebühr beträgt 10,00 €.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

  • Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Gemeinde Bönen

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • §§ 18, 19 und 19 a des Straßen- und Wegegesetz NRW

Benötigte Unterlagen

  • Dieses sollte spätestens zwei Wochen im Voraus eigenhändig unterschrieben bei der Gemeinde Bönen eingehen.

Formulare

Ansprechpartner/in