Bildungs-und Teilhabepaket

Beschreibung

Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen haben Anspruch auf Bildung und das Mitmachen z.B. im Sportverein.

Wer hat Anspruch auf Leistungen?

Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket, wenn für das Kind bzw. den Jugendlichen folgende Leistungen an die Eltern oder an das Kind selbst gezahlt werden.

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung nach em Zwölften Sozialgesetzbuch
  • Asylbewerberleistungen
  • Kinderzuschlag (KiZ) neben Kindergeld
     

Wer bekommt die Leistungen?

  • Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- und berufsbildende Schule besuchen
  • Leistungen für soziale und kulturelle Teilhabe erhalten nur Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind von den Leistungen ausgeschlossen

Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?

  1. mehrtägige Fahrten von Schule oder Kita
  2. Lernförderung
  3. Mittagsverpflegung
  4. Soziale und kulturelle Teilhabe (Vereins-, Kultur und Freizeitangebote)
  5. Tagesausflüge von Schule oder Kita
  6. Schulbedarf

Für jedes Kind ist einmalig ein Datenerhebungsbogen auszufüllen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Unna.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 34 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII)

Formulare

Ansprechpartner/in