Eheschließungen

Heirat

Beschreibung

§ 1353 Absatz 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch: Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.

Zunächst ist die Eheschließung beim Standesamt anzumelden (früher Aufgebot). Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer bzw. beide Eheschließende ihren Wohnsitz haben. Bei verschiedenen Wohnsitzen kann zwischen den jeweiligen Standesämtern gewählt werden. Die Ehe kann dann aber auch in einem anderen Standesamt innerhalb Deutschlands geschlossen werden.
Sollten beide Partner nicht in Bönen wohnen, möchten aber dennoch in Bönen den Bund der Ehe schließen, muss die beabsichtigte Trauung dem Wohnsitzstandesamt mitgeteilt werden. Von dort werden alle notwendigen Unterlagen an das Standesamt Bönen weitergeleitet.

Weitere Informationen liefert die Informationsseite "Heiraten in Bönen".

Anmeldung der Eheschließung 

Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Trautermin vorgenommen werden. Eine zeitige Vorsprache ist zu empfehlen, damit Ihr Wunschtermin berücksichtigt werden kann. Eine beabsichtigte Eheschließung sollte von beiden Partnern persönlich angemeldet werden. Ist dies nicht möglich, wird zur Anmeldung eine Vollmacht der verhinderten Person benötigt.

Für die Anmeldung empfehlen wir Ihnen eine telefonische Terminabsprache. 

Namensführung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe. Das Standesamt hilft Ihnen hier gern weiter.

Gebühren

In der Regel müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen

  • wenn beide Eheschließende die deutsche Staatsangehörigkeit haben 40,00 Euro
  • wenn einer oder beide ausländische Staatsangehörige sind 66,00 Euro
  • Eheurkunde 10,00 Euro
  • Trauung außerhalb der Öffnungszeit zusätzlich 66,00 Euro
  • Aufwandsentschädigung außerhalb der Öffnungszeiten 100,00 Euro
  • Stammbuch (wenn gewünscht) je nach Ausführung ab 15,00 Euro
  • Die Trauung im Fliericher Backhaus kostet eine zusätzliche Gebühr von 50,00 Euro.
  • Für eine Trauung im Förderturm sind zusätzliche Nutzungsgebühren in Höhe von 238,00 Euro an die Bürgerstiftung zu zahlen.

Benötigte Unterlagen

Sollten beide Eheschließende ledig sein, müssen zur Anmeldung folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • Neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch. Diese wird dort ausgestellt, wo die Geburt beurkundet wurde.
  • Personalausweis oder Reisepass

Wenn einer oder beide Eheschließende schon einmal verheiratet oder verpartnert waren, wird zusätzlich eine aktuelle Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde (mit Auflösungsvermerk) der Vorehe und immer eine neue beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch benötigt.

In folgenden Fällen sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich beim Standesamt erkundigen :

  • einer der Eheschließenden besitzt oder besaß eine ausländische Staatsangehörigkeit,
  • einer der Eheschließenden ist nicht im Bundesgebiet geboren,
  • einer der Eheschließenden ist adoptiert,
  • einer der Eheschließenden hatte mehrere Vorehen bzw. Lebenspartnerschaften,
  • einer der Eheschließenden ist im Ausland geschieden worden.

Ansprechpartner/in