Maßnahmen zum Schutz für wandernde Kröten und andere Amphibien

Durch die milde Witterung kann es in diesem Jahr erneut zu einer frühzeitigen Wanderung der heimischen Amphibien kommen. Die Gemeinde Bönen veranlasst im Jahr 2024 wieder Maßnahmen zum Schutz für wandernde Kröten und andere Amphibien. Die ersten Kröten konnten von den freiwilligen Helfern bereits eingesammelt werden.

Von der Wanderung sind nachfolgende Straßenabschnitte betroffen:

Witheborgstraße:

Die Witheborgstraße wird wie in den Jahren zuvor zwischen der Einmündung Hohlweg und der Einmündung Röhrberg ab dem 16. Februar 2024 nur für Anlieger zum „Hof Düsing“ bzw. zum „Hof Disselhoff“ freigegeben.

Während der Sperrung steht die K 42 / Rhynerner Straße als Umfahrung zur Verfügung.

Umfeld des Hochwasserrückhaltebeckens des Lippeverbandes an der Seseke:

Hier wird der Schwarze Weg zwischen Fritz-Husemann-Straße und Speckenstraße ab dem 16. Februar 2024, jeweils in der Zeit zwischen 19.00 Uhr und 06.00 Uhr voll gesperrt.

Eine Umleitung erfolgt über die Fritz-Husemann-Straße, Feldstraße und den Kletterpoth.

An der Speckenstraße wird zwischen der Kamener Straße und der Brücke über die Kleine Seseke eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h eingerichtet. Zudem wird in den Morgen- und Abendstunden eine Ampelanlage aufgeschaltet werden, um den Verkehr nur noch in eine Fahrtrichtung einseitig fließen zu lassen. Dies geschieht vor allem zum Schutz der ehrenamtlichen Helfer, die hier die Amphibien zum Laichgewässern über die Speckenstraße bringen. Außerdem ist auf diesem Streckenabschnitt mit einer einseitigen Fahrbahneinengung zu rechnen.      

Die Maßnahmen werden mit dem Ende der Wanderungen wieder aufgehoben.