Kinderreisepässe

Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023 werden Kinderreisepässe nach dem Jahreswechsel nicht mehr ausgestellt.

Die Beantragung des bisherigen Kinderreisepasses ist daher grundsätzlich nur noch bis zum Ablauf des aktuellen Jahres möglich. Alle vorhandenen Kinderreisepässe behalten aber auch nach dem 01. Januar 2024 bis zum Ablauf des Dokumentes ihre Gültigkeit.

 

Die Verwaltung macht in diesem Zusammenhang auf die diesjährigen Schließungstage des Rathauses einschließlich des Bürgerbüros zwischen den Feiertagen ab dem 27. Dezember 2023 aufmerksam. Der letztmögliche Termin für die Beantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses ist daher der 22. Dezember 2023.

 

Ab dem 01. Januar 2024 erhalten dann auch Kinder einen Personalausweis bzw. Reisepass. Die Bearbeitungszeit für diese Dokumente ist jedoch länger als bei den Kinderreisepässen, sodass mit einer Wartezeit von ca. 2-3 Wochen geplant werden sollte. Sowohl der Personalausweis als auch der Reisepass haben eine Gültigkeit von 6 Jahren bis zum 24. Lebensjahr.

 

In besonders eiligen Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis, bzw. ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Diese Dokumente werden jedoch ggf. nicht in allen Reiseländern anerkannt.

 

Die Gebühren für einen Personalausweis betragen 22,80 € bis zum 24. Lebensjahr bzw. 37,50 € für einen Reisepass (ebenfalls bis zum 24. Lebensjahr).