Hackerangriff auf Südwestfalen-IT schränkt auch Dienstleistungen des Standesamtes weiterhin ein

Eine Cyberattacke auf den IT-Dienstleister „SIT.NRW“ sorgt für massive Probleme in diversen Rathäusern.

Bei der Gemeinde Bönen ist das Standesamt hiervon betroffen, sodass Serviceleistungen zurzeit nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sind.
Es ist noch nicht bekannt, wann die Folgen der Cyberattacke beseitigt sind und das Standesamt wieder in vollem Umfang arbeiten kann.
Folgende Dienstleistungen sind betroffen:
Die Beurkundung von Sterbefällen ist nur eingeschränkt möglich, es wird lediglich eine Zurückstellungsbescheinigung ausgestellt.
Urkunden (Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden) können derzeit nicht ausgestellt werden.
Beglaubigte Abschriften aus dem Personenstandsregister sind bedingt möglich, hier muss im Einzelfall geprüft werden.
Eheschließungen können vorgenommen werden, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Namenserklärungen (z.B. Wiederannahme Geburtsname, Bestimmung Ehename, Einbenennung Kind) sind derzeit nicht möglich.
Erklärungen zur Vaterschaftsanerkennung können beim Jugendamt (Kreis Unna) abgegeben werden.