Einberufung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europawahl 2024

Neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europawahl am 09. Juni 2024 können sich melden

Für die Durchführung der anstehenden Europawahl sind in der Gemeinde Bönen insgesamt 18 Wahllokale mit jeweils sieben ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern zu besetzen. Die ersten Einberufungen für die anstehende Europawahl am 09. Juni 2024 werden in den nächsten Tagen versandt. Die Einberufungen erhalten vornehmlich die Wahlheferinnen und Wahlhelfer der letzten Landtagswahl.

Bürgerinnen und Bürger, die sich bereit erklären, die ehrenamtliche Aufgabe als Wahlhelferin oder Wahlhelfer wahrnehmen zu wollen, können ihr Interesse im Wahlamt der Gemeinde Bönen bekunden. Dies kann telefonisch oder schriftlich bei Herrn Wilke (Tel. 02383 / 933-107), Frau Velhinho (Tel. 02383 / 933-108) oder per Mail an wahlen@boenen.de erfolgen.

Aufgrund der Erfahrungen bei den letzten Wahlen ist mit Absagen zu rechnen. Deshalb würde sich die Gemeinde Bönen über ihre Unterstützung freuen. Neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer würden vorerst auf eine Reserveliste geführt werden und bei Bedarf einberufen. Dies kann mitunter auch kurzfristig vor der Wahl geschehen.

Die Aufgaben eines Wahlvorstandes liegen u.a. darin, die Wahlhandlung zu überwachen und nach Beendigung der Wahl abends das Wahlergebnis im jeweiligen Wahllokal zu ermitteln.

Durch Absprachen im Wahlvorstand findet während der Wahlzeit (8:00 bis 18:00 Uhr) ein Zwei-Schichtbetrieb statt. Daher müssen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nicht den ganzen Sonntag, sondern lediglich den Vor- bzw. Nachmittag im Wahllokal verbringen. Ab 18:00 werden dann durch alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gemeinsam die Stimmzettel ausgezählt.

Die Tätigkeit als Wahlhelfer setzt neben der Zuverlässigkeit der Person grundsätzlich nur die Volljährigkeit sowie die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates voraus.

Für den Einsatz wird ein Erfrischungsgeld i.H.v. 60,- € gezahlt.

Eine Schulung für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer wird von der Verwaltung zeitnah vor der Wahl durchgeführt.