Bundestagswahl 2025 - Briefwahlunterlagen online beantragen

Die Gemeinde Bönen wird ab dem 10. Februar 2025 das Briefwahlbüro im Rathaus öffnen.

Über das Online-Antragsformular können die Wahlunterlagen bis zum 17. Februar 2025 (18:00 Uhr) beantragt werden. Das Wahlamt sendet die Briefwahlunterlagen dann per Post zu.

Im Briefwahlbüro im Rathaus haben die Bürgerinnen und Bürger ab dem 10. Februar die Möglichkeit direkt vor Ort zu wählen oder sich Briefwahlunterlagen ausstellen zu lassen. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von Montag bis Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Am Donnerstag ist das Briefwahlbüro am Nachmittag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Die Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahl besteht für die Bürgerinnen und Bürger am 21. Februar erstmalig bis um 15.00 Uhr. Hier hat der Gesetzgeber die Zeit von 18.00 Uhr auf 15.00 Uhr für die künftigen Wahlen verkürzt!

Bereits eingegangene Briefwahlanträge werden in den nächsten Tagen verschickt. Die Wahlberechtigten müssen nach Erhalt dafür Sorge tragen, dass die Briefwahlunterlagen spätestens am 23. Februar um 16 Uhr der Gemeindeverwaltung zugegangen sind. Verspätete Eingänge von Wahlbriefen können bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden und führen zur Ungültigkeit.