Stärkungspakt NRW – Gemeinsam gegen Armut

Deutschlandweit steigen die Preise für Energie und Lebensmittel. Viele Menschen, vor allem mit geringem Einkommen, sorgen sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs. Aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen. Die Landesregierung sieht deshalb weiteren Handlungsbedarf. Daher stellt sie den Kommunen im Rahmen des "Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen - gemeinsam gegen Armut" für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Gemeinde Bönen erhält aus diesen Mitteln rund 109.000 Euro. Die Unterstützungsleistung soll unter anderem zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur oder für den temporären Ausbau von Beratungsangeboten eingesetzt werden. Dazu gehören insbesondere Mehrausgaben in Folge steigender Energiepreise, einer hohen Inflation oder einer verstärkten Inanspruchnahme bereits bestehender Angebote.

Der Einsatz der Mittel aus dem Stärkungspakt ist an Voraussetzungen geknüpft. Weitergehende Informationen (z. B. welche Angebote unterstützt werden können, Dauer und Zeitraum des Programms, Termine) finden Sie in den Begleitinformationen (FAQ) zum Stärkungspakt NRW. Den Begleitinformationen liegt die Richtlinie des Landes zugrunde.

Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können bis zum 31.05.2023 eine Bedarfsmeldung bei der Gemeinde Bönen einreichen, möglichst an das Mailpostfach soziales@boenen.de.

Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind z. B. Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Schutzräume für Alkohol und Drogen konsumierende Personen, medizinische Versorgungsangebote für Personen ohne festen Wohnsitz oder ohne Krankenversicherungsschutz, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs etc., aber auch Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren/Stadtteilen („Stadtteilwohnzimmer“, „Wärmeräume“).

Bei Interesse an einer Mitwirkung bei kommunalen Programmen/Maßnahmen für Einzelfallhilfen, z. B. in Form einer Mittelweitergabe direkt an Bedürftige, senden Sie bitte ein kurzes formloses Konzept Ihres Vorschlags ebenfalls bis zum 31.05.2023 an soziales@boenen.de. Vor Konzepterstellung wird eine Kontaktaufnahme zur Gemeinde Bönen empfohlen.

Nach Sichtung aller Bedarfsmeldungen wird die Gemeinde Bönen über die Bewilligung der Mittel entscheiden.

Für Rückfragen zum Stärkungspakt NRW können Sie sich an die Fachbereichsleitung, Herrn Otte, unter Tel. (0 23 83) 933 -231 wenden.