4. Runde Lärmaktionsplanung: jetzt beteiligen!

Die Gemeinde Bönen ist verpflichtet, alle 5 Jahre Lärmaktionspläne zu überprüfen und fortzuschreiben. Vom 20.11. bis zum 17.12. ist das Portal für die erste von zwei Beteiligungsrunden freigeschaltet.

 

4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Bönen

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Gemeinde Bönen bietet allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Bönen ist von der Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen erfasst. Die Gemeinde Bönen hat bereits zur 3. Runde der Lärmaktionsplanung einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der in Verbindung mit den neuen Lärmkarten überprüft wird.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom LANUV NRW erstellte aktuelle Lärmkartierung.

Über den link 4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Bönen | Beteiligung NRW Gemeinde Bönengelangen Sie direkt zum Onlinebeteiligungsverfahren. Die Seite ist bis zum 17.12.23 freigeschaltet. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Bönen ist Elisabeth Frieling, elisabeth.frieling@boenen.de, 02383/933 306.

Im Anschluss an die Beteiligung werden die Eingaben ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. In einigen Monaten findet dann die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und bekannt gegeben.

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Zum Thema Lärmaktionsplan an den Haupteisenbahnstrecken führt das Eisenbahn-Bundesamt eine eigenständige Beteiligung durch. Auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de wird die Öffentlichkeit vom 20. November 2023 bis zum 2. Januar 2024  beteiligt.

© Gemeinde Bönen