Hochwasserschutz und Starkregen

Hochwasserschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der Bezirksregierungen, der Kommunen, der Kreise und der zuständigen Wasserverbände vor Ort. Bürger, die von Hochwasser und Starkregenereignissen betroffen sein könnten, sind im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren ebenfalls verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist laut Gesetzgeber im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Dazu gehört insbesondere, Grundstücke so zu nutzen und anzupassen, dass die Schäden eines Hochwassers für Mensch, Umwelt und Sachwerte möglichst gering ausfallen. 

Mögliche Tipps und Hinweise können unteranderem die nachfolgend aufgeführten Punkte sein

  • Lichtschächte können erhöht werden, um eindringendes Wasser fernzuhalten.
  • Keller, die regelmäßig geflutet werden, eignen sich nicht als Wohnräume oder Lagerräume für wertvolles Lagergut.
  • Pumpen sollten regelmäßig getestet und gewartet werden.
  • Rückstauklappen im Kanal sind erforderlich, damit Schmutz- und Regenwasser bei Überlastung der öffentlichen Kanäle nicht im Gebäude austreten.
  • Lagerflächen und Baustellen in Überschwemmungsgebieten müssen bei Hochwassergefahr möglichst geräumt werden. Lagergut kann bei Abschwemmung Brücken und Durchlässe verstopfen.
  • Befestigte Flächen sollten nicht mit Gefälle zum Haus angelegt werden.
  • Schwellen an Kellerfenstern und Türeingängen können das Wasser am Eindringen hindern.
  • Kanaleinläufe sollten von Schmutz und möglichen Hindernissen freigehalten werden.
  • Versorgungseinheiten für Strom, Gas und Heizung sind oberhalb der Kellerräume besser vor Überflutung geschützt (oder auf höher gelegten Sockeln zu erichten).

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