Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan gestartet

Die Gemeinde Bönen hat den Lärmaktionsplan der Stufe 4 erarbeitet. Vom 21. März bis zum 26. April ist das Portal für die zweite Beteiligungsrunde freigeschaltet. In dieser Phase haben alle Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, den Entwurf zum Lärmaktionsplan einzusehen und sich durch ihre Stellungnahme und ggf. Hinweise weiter einzubringen.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein kommunales Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Gemeinde Bönen bietet allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Die Gemeinde Bönen ist von der Lärmkartierung an den Hauptverkehrsstraßen L665 und A2 erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Die erste Öffentlichkeitsbeteiligung fand bereits vom 20.November -17. Dezember 2023 auf dem Beteiligungsportal NRW statt. Auf der Grundlage der vom LANUV NRW erstellten aktuellen Lärmkartierung und den Meldungen aus der ersten Beteiligung wurde ein Entwurf des Lärmaktionsplans erstellt. Dieser Entwurf ist die Grundlage für die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung.

Über den link   4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Bönen - 2. Öffentlichkeitsbeteiligung | Beteiligung NRW Gemeinde Bönengelangen Sie direkt zum Onlinebeteiligungsverfahren. Die Seite ist bis zum 26.April 2024 freigeschaltet. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden. Ansprechpartnerin bei der Gemeinde Bönen ist Elisabeth Frieling, elisabeth.frieling@boenen.de, 02383/933 306.

Im Anschluss an die Beteiligung werden die Eingaben ausgewertet und ggf. in den Bericht des Lärmaktionsplans eingearbeitet. Zu beachten ist jedoch, dass Schallschutzmaßnahmen, die im Lärmaktionsplan aufgenommen wurden, nur im Einvernehmen mit dem Straßenbaulastträger umgesetzt werden können. 

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.

Lärmaktionsplan an den Haupteisenbahnstrecken (Zuständigkeit der Eisenbahn-Bundesamtes)

Die Bearbeitung des Schienenverkehrs inkl. der Erstellung der Lärmkarten und Erarbeitung der Maßnahmen hat das Eisenbahnbundesamt übernommen. Der Entwurf des LAP des Eisenbahn-Bundesamtes wurde im November 2023 auf der Seite www.eba.bund.de veröffentlicht.