Haushalt

Jedes Jahr stellt die Gemeinde Bönen einen Haushaltsplan auf. In diesem Zahlenwerk sind alle wichtigen finanziellen Daten für das Haushaltsjahr festgelegt. Der Gemeinderat legt durch den Beschluss der Haushaltssatzung den finanziellen Rahmen der kommunalen Haushaltswirtschaft fest.

 

Haushalt 2024

Die Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen ist dem Rat der Gemeinde Bönen in seiner Sitzung am 19.10.2023 vorgelegt worden. Am 07.12.2023 wurde der Haushaltsplan durch den Rat der Gemeinde Bönen beschlossen. Anschließend ist die vom Rat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW am 14.12.2023 der Aufsichtsbehörde (Kreis Unna) angezeigt worden. Bis zum 15.01.2024 wurden durch den Kreis Unna keine kommunal-aufsichtlichen Bedenken mitgeteilt, so dass die Haushaltssatzung nach Ablauf der Anzeigefrist bekanntgemacht werden kann.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen bekannt zu machen. Dies ist mit der Bekanntgabe der Haushaltssatzung 2024 im Amtsblatt Nr. 1/2024 der Gemeinde Bönen vom 18.01.2024 erfolgt. Der Haushaltsplan 2024 liegt zur Einsichtnahme bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2024, während der allgemeinen Öffnungszeiten, (nach vorheriger Terminabsprache unter der Rufnummer 0 23 83 / 933 124 während der Dienststunden, Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr; Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr) bei folgender Adresse öffentlich aus:   

Rathaus Bönen, Am Bahnhof 7, 59199 Bönen, Zimmer 405.   

 

Das umfangreiche Zahlenwerk der Gemeindeverwaltung steht Ihnen als Haushaltsplan 2024 zum Download bereit. Tipp: Bitte nutzen Sie zur besseren Übersicht die eingefügten Lesezeichen. Die Haushaltspläne der drei vorangegangenen Jahre finden Sie nachfolgend zum Download bereitgestellt.

 

 

Teilnahme der Gemeinde Bönen am Stärkungspakt NRW (2012 bis 2021)

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 09. Dezember 2011 das Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) erlassen.

Dieses Gesetz ist Grundlage dafür, dass das Land NRW von 2011 bis 2020 den Gemeinden in einer besonders schwierigen Haushaltssituation Konsolidierungshilfen zur Verfügung stellt. Ziel ist es, den nachhaltigen Haushaltsausgleich in den Gemeinden zu ermöglichen.

Das Stärkungspaktgesetz sieht eine zweistufige Differenzierung vor. Kommunen, die bereits überschuldet waren oder bei denen eine Überschuldung bis 2013 zu erwarten war, wurden dazu verpflichtet, am Stärkungspakt Stadtfinanzen der ersten Stufe teilzunehmen. In der zweiten Stufe konnten Gemeinden freiwillig die Teilnahme an der Konsolidierungshilfe beantragen, denen die Überschuldung bis 2016 droht. Die Kommunen hatten die Möglichkeit bis zum 31. März 2012 einen Antrag auf die freiwillige Teilnahme am Stärkungspakt zu stellen.

In der Ratssitzung am 29. März 2012 wurde beschlossen, dass die Gemeinde Bönen freiwillig am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnimmt, so dass ein entsprechender Antrag am 30. März 2012 erfolgt ist. Die Zusage vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen erhielt die Gemeinde Bönen am 25. Mai 2012.

Durch die Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen war die Gemeinde Bönen dazu verpflichtet, gemäß § 6 Stärkungspaktgesetz bis zum 30. September 2012 einen Haushaltssanierungsplan aufzustellen. Im Haushaltssanierungsplan wird der Haushaltsausgleich gemäß § 75 Abs. 2 S. 1 u. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe zum nächstmöglichen Zeitpunkt und von diesem Zeitpunkt an jährlich, bei freiwillig teilnehmenden Gemeinden ab dem Jahr 2018, erreicht. Ab dem Jahr 2021 muss der Haushaltsausgleich ohne Konsolidierungshilfe erreicht werden.

Hintergrund für den Antrag auf die freiwillige Teilnahme am Stärkungspakt war die seit dem Haushaltsjahr 2009 stetig verschlechterte Haushaltssituation der Gemeinde Bönen. Ab dem Jahr 2010 Bestand für die Gemeinde Bönen die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes. Bereits ab 2011 konnte dieses Haushaltssicherungskonzept nicht mehr genehmigt werden, so dass die Bestimmungen des § 82 GO NRW der dauernden vorläufigen Haushaltsführung (Nothaushalt) Anwendung fanden.

Umfangreiche und nachhaltige Haushaltssanierungsmaßnahmen sollen in Verbindung mit der Konsolidierungshilfe des Landes der negativen Entwicklung des Haushaltes entgegenwirken. Daher ist von der Gemeinde Bönen in Zusammenarbeit mit der Gemeindeprüfungsanstalt NRW eine Haushaltsprojektion bis zum Jahr 2021 mit entsprechenden Sanierungsmaßnahmen entwickelt worden.

Der Haushaltssanierungsplan der Gemeinde Bönen ist in der Ratssitzung am 27. September 2012 beschlossen worden und muss jährlich aktualisiert sowie der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.

Zum Ende des Haushaltsjahres 2021 endete die Teilnahme am Stärkungspakt NRW für die Gemeinde Bönen.

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