Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Für Jugendliche, die bei Aufnahme eines Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnisses das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich. Der Untersuchungsberechtigungsschein kann persönlich oder durch einen Erziehungsberechtigten beantragt werden. Gebühren entstehen für die Ausstellung nicht. Der Untersuchungsberechtigungsschein wird direkt ausgestellt.
Ab dem 01.10.2023 erfolgt die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheins über den Onlineantrag.
Mit dem untenstehenden Link können Sie ab sofort den Untersuchungsberechtigungsschein selber beantragen.
https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/willkommen
Ansprechpartner/in
-  Frau 
                Daniela Pantel
 E-Mail:daniela.pantel@boenen.de
 Telefon: 0 23 83 / 933 283
 
-  Frau 
                Regina Noll
 E-Mail:regina.noll@boenen.de
 Telefon: 0 23 83 / 933 282
 
-  Frau 
                Mara Handelmann
 E-Mail:Mara.Handelmann@boenen.de
 Telefon: 02383 933 284
 
-  Frau 
                Andrea Wiese
 E-Mail:andrea.wiese@boenen.de
 Telefon: 02383 / 933 283
 
-  Frau 
                Filiz Ilgan
 E-Mail:filiz.ilgan@boenen.de
 Telefon: 0 23 83 / 933 284
 
-  Frau 
                Carmen Bahrenberg
 E-Mail:carmen.bahrenberg@boenen.de
 Telefon: 0 23 83 / 933 283
 
