Rundfunkbeitrag

Beschreibung

Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

Für Bürgerinnen und Bürger gilt seit 01.01.2013 die einfache Regel: „Eine Wohnung - ein Beitrag" – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind. Das heißt: Familien, WGs und nichteheliche Lebensgemeinschaften zahlen künftig nur einen Beitrag - Mehrfachbelastungen entfallen.

Befreiung auf Antrag möglich

Bürgerinnen und Bürger, die bestimmte staatliche Sozialleistungen empfangen, können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, beteiligen sich mit einem ermäßigten Beitrag. Taubblinde Menschen sind selbstverständlich wie bisher auch befreit. Details zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags finden Sie unter Sie unter www.rundfunkbeitrag.de. Dort kann direkt der Online-Antrag ausgefüllt werden.

Alternativ kann das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular vom Antragsteller oder Antragstellerin zusammen mit dem entsprechenden Nachweis (z.B. Original oder beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises mit dem Vermerk „RF“, oder Bescheid über die Leistung von Bürgergeld) postalisch, per Fax 01806 / 99955501 oder per Mail: impressum@beitragsservice.de, an den Beitragsservice geschickt werden .

Für Rückfragen steht der ARD/ZDF-Beitragsservice unter der Rufnummer 01806 / 99955510 zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

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