Kommunale Wärmeplanung (KWP)

Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe, um eine zukunftssichere und klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Sie unterstützt Städte und Gemeinden dabei, ihre Wärmeinfrastruktur zu analysieren, Potenziale für erneuerbare Energien/Wärmequellen zu identifizieren und eine langfristige Strategie für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln.

Das bedeutet konkret:

  • Analyse der bestehenden Wärmeversorgung: Erfassung des aktuellen Energieverbrauchs und der vorhandenen Infrastruktur.
  • Identifikation erneuerbarer Wärmequellen: Prüfung von Möglichkeiten wie Industrieabwärme, Geothermie oder Biogas.
  • Entwicklung eines Zielszenarios bis 2045: Planung einer schrittweisen Umstellung auf treibhausgasneutrale Wärmeversorgung.
  • Erhöhung der Versorgungssicherheit: Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und deren Preisschwankungen bzw. Versorgungsengpässen.
  • Planungssicherheit für Bürger und Unternehmen: Hausbesitzer können sich frühzeitig auf neue Wärmeoptionen einstellen, was Investitionen erleichtert.

In Nordrhein-Westfalen sind Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorzulegen. Die Landesregierung unterstützt Kommunen mit finanziellen Mitteln und Beratungsangeboten, um die Umsetzung zu erleichtern.

Die Gemeinde Bönen  befindet sich aktuell in der Aufstellung der Kommunalen Wärmeplanung. Dafür hat sie gemeinsam den Städten Bergkamen und Kamen die Dienstleister Utility Partners und smartOPS beauftragt. Mit dem Beschluss der KWP ist im vierten Quartal 2026 zu rechnen. 

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