Hundeanzeige für einen großen Hund
Beschreibung
Anzeige eines großen Hundes sowie Erfüllung der entsprechenden Haltungsvoraussetzungen
Zu den großen Hunden i.S.d. § 11 LHundG zählen alle Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen. Die Haltung eines großen Hundes ist der örtlichen Ordnungsbehörde durch das Ausfüllen eines Formulars anzuzeigen.
Außerdem dürfen große Hunde nur gehalten werden, wenn
- die Halterin/der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt,
- der Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet ist und
- für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Benötigte Unterlagen
- Kopie des Impfausweises des Hundes
- Aktuelle Police zur Haftpflichtversicherung des Hundes
- Sachkundebescheinigung vom Tierarzt
Formulare
Ansprechpartner/in
- Herr
Nico Kampert
E-Mail:nico.kampert@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 244
- Frau
Meike Walther
E-Mail:meike.walther@boenen.de
Telefon: 02383 933 243
- Frau
Nadine Wilmes
E-Mail:nadine.wilmes@boenen.de
Telefon: 02383 / 933 247
- Herr
Jan Albrecht
E-Mail:jan.albrecht@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 245