Einschulung
Beschreibung
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.
Demnach werden Kinder, die im Zeitraum vom 01.10. eines Jahres bis einschließlich 30.09. des darauffolgenden Jahres sechs Jahre alt werden, im darauffolgenden August schulpflichtig.
Die Gemeinde Bönen führt für das entsprechende Schuljahr das schriftliche Anmeldeverfahren durch. Eltern, deren Kind schulpflichtig wird, erhalten die Anmeldebögen zur Einschulung auf dem Postweg.
Eltern von jüngeren Kindern, die eine vorzeitige Aufnahme ihres Kindes in die Schule in Erwägung ziehen, haben ebenfalls die Möglichkeit, ihr Kind innerhalb der festgelegten Frist an der Goethe- oder der Hellwegschule anzumelden.
Nach der schriftlichen Anmeldung erhalten die Eltern von der zuständigen Grundschule einen Termin, um ihr Kind in der Schule vorzustellen. Die Schulleiterin überprüft dabei, ob das Kind die erforderliche Schulfähigkeit aufweist. Die schulärztliche Untersuchung wird in die Entscheidung einbezogen.
Das Anmeldeverfahren muss bis zum jeweils festgelegten Termin abgeschlossen sein. Kinder, die bis dahin nicht an einer Grundschule angemeldet wurden, werden automatisch der nächstgelegenen Grundschule zugeordnet.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- § 35 Schulgesetz NRW
Benötigte Unterlagen
- Sie benötigen den Antrag für die Aufnahme an einer Grundschule in Bönen zum Schuljahr 2016/2017
Formulare
Ansprechpartnerin
- Frau
Katharina Kirsch
E-Mail:katharina.kirsch@boenen.de
Telefon: 0 23 83 / 933 258