Einschulung

Anmeldung Grundschule

Beschreibung

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.

Demnach werden Kinder, die im Zeitraum vom 01.10. eines Jahres bis einschließlich 30.09. des darauffolgenden Jahres sechs Jahre alt werden, im darauffolgenden August schulpflichtig.

Die Gemeinde Bönen führt für das entsprechende Schuljahr das schriftliche Anmeldeverfahren durch. Eltern, deren Kind schulpflichtig wird, erhalten die Anmeldebögen zur Einschulung auf dem Postweg automatisch.

Eltern von jüngeren Kindern, die eine vorzeitige Aufnahme ihres Kindes in die Schule in Erwägung ziehen, haben ebenfalls die Möglichkeit, ihr Kind innerhalb der festgelegten Frist an der Goethe- oder der Hellwegschule anzumelden. Dazu müssen Sie sich eigenständig bei der jeweiligen Grundschule melden. 

Nach der schriftlichen Anmeldung erhalten die Eltern von der zuständigen Grundschule einen Termin, um ihr Kind in der Schule vorzustellen. Die Schulleiterin überprüft dabei, ob das Kind die erforderliche Schulfähigkeit aufweist. Die schulärztliche Untersuchung wird in die Entscheidung einbezogen.

Das Anmeldeverfahren muss bis zum jeweils festgelegten Termin abgeschlossen sein. Kinder, die bis dahin nicht an einer Grundschule angemeldet wurden, werden automatisch der nächstgelegenen Grundschule zugeordnet

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 35 Schulgesetz NRW

Benötigte Unterlagen

  • Wenn Sie erst nach den Sommerferien nach Bönen ziehen oder Ihr Kind vorzeitig einschulen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an das Rathaus. Für die Anmeldung an einer Grundschule in Bönen benötigen Sie einen entsprechenden Antrag. Diesen erhalten Sie in der Schulverwaltung (im Rathaus) auf Anfrage per Post nach Hause.
     

Formulare

Ansprechpartnerin