Kommunalwahl 2025 und Integrationsratswahl - Briefwahlunterlagen online beantratragen

Die Gemeinde Bönen wird ab dem 18. August 2025 das Briefwahlbüro im Rathaus öffnen.

Über das Online-Antragsformular können die Wahlunterlagen bis zum 09. September 2025 (16:00 Uhr) beantragt werden. Das Wahlamt sendet die Briefwahlunterlagen dann per Post zu.

Im Briefwahlbüro im Rathaus haben die Bürgerinnen und Bürger ab dem 18. August die Möglichkeit direkt vor Ort zu wählen oder sich Briefwahlunterlagen ausstellen zu lassen. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von Montag bis Dienstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr. Am Donnerstag ist das Briefwahlbüro am Nachmittag von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

Die Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahl besteht für die Bürgerinnen und Bürger bis zum 12. September um 15.00 Uhr. Bereits eingegangene Briefwahlanträge werden in den nächsten Tagen verschickt. Die Wahlberechtigten müssen nach Erhalt dafür Sorge tragen, dass die Briefwahlunterlagen spätestens am 14. September um 16 Uhr der Gemeindeverwaltung zugegangen sind. Verspätete Eingänge von Wahlbriefen können bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden und führen zur Ungültigkeit.